Einführung der Schulgeldfreiheit für Therapieberufe
Am 01.10.2019 ergab sich eine weitere Gelegenheit, mit Abgeordneten der Landesregierung Niedersachsen ins Gespräch zu kommen; diesmal über die vermeintlich erfolgreich eingeführte Schulgeldfreiheit der Therapieberufe. Teilgenommen an diesem Gespräch haben Herr Terfort (als Vertreter für Sylvia Bruns: Sprecherin für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Jugend) und Frau Knoke (Referentin für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie Kirchenpolitik) von der FDP. Aus weiteren Parteien wurden Abgeordnete und ihre Vertreter eingeladen, die bedauerlicherweise an dem Tag für dieses wichtige Thema eines sehr wichtigen Berufsstandes keine Zeit einräumen konnten. Weiter teilgenommen haben Volker Brünger (Therapeuten am Limit), Marlis Pantaleo (Verein zur Errichtung einer Therapeutenkammer), Martina Kristof (VDP: Verein Deutscher Privatschulen), Elke Fischer (Schulleiterin der ETOS) und Katharina Fisse (Schülerin/ Studentin der ETOS).
Themen dieses Zusammentreffens waren unter anderem das Nicht-Einbeziehen der Ausbildungsjahrgänge mit Beginn vor 2019 in die Schulgeldfreiheit, welches an den Schulen zu einer Zweiklassengesellschaft der Jahrgänge führt sowie zu einem „Im-Stich-Gelassen-Fühlen“ der nicht einbezogenen SchülerInnen. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass die zugesagten Abschläge für die Ausbildungsgänge 2019 bislang bei keiner Schule angekommen sind, so dass einige Schulen auf Kredite angewiesen sind, deren Zinsen sie voraussichtlich selber tragen müssen. Zu dieser Thematik konnte trotz großer Bemühungen des VDP bislang keine Stellungnahme des Sozialministeriums erreicht werden. Es wurde seitens des VDP (Martina Kristof) in Zusammenarbeit mit Elke Fischer eine Datenzusammenstellung in Form einer Musterkalkulation erarbeitet und den Abgeordneten übermittelt, welche reale Zahlen zu diesem Thema von realen Schulen enthielten, die im Vorfeld erhoben wurden. Diese zeigten ohne Zweifel auf, dass die Schulgeldfreiheit aktuell lediglich ein Schulgeldersatz ist, laut M. Kristof.
Die große Gefahr hinter der zu geringen Förderung ist das „Schulsterben“. Viele kleine Schulen könnten sich unter diesen Umständen nur schwer oder gar nicht mehr (er)halten, so Elke Fischer.
Gleichzeitig verhindert eine Zusatzklausel, dass Privatschulen sich neu gründen können. Denn die Klausel besagt, dass eine neu gegründete Schule die ersten 3 Jahre nicht gefördert wird (sich erst beweisen muss), während sie jedoch kein Schulgeld erheben darf.
Es kam zu einem regen Austausch mit den anwesenden Abgeordneten, die sich der Themen annahmen und sich auch des Versorgungsmangels der Patienten, welcher nicht aus dem Fokus geraten sollte, bewusst waren. Dafür möchten wir ein ganz herzliches Dankeschön aussprechen!
Katharina Fisse, Studentin der ETOS
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